Informationen zur
Inobhutnahme
Alles Wichtige zur Inobhutnahme nach §42 SGB VIII — Ablauf, Rechtsgrundlagen und Anlaufstellen in Deutschland.
Was ist Inobhutnahme?
Die Inobhutnahme ist eine vorläufige Schutzmaßnahme des Jugendamtes für Kinder und Jugendliche, die sich in einer Notlage befinden. Sie ist in §42 des Sozialgesetzbuchs VIII (SGB VIII) geregelt und ermöglicht die sofortige Unterbringung von Minderjährigen in geeigneten Einrichtungen, wenn sie in ihrer Entwicklung gefährdet sind.
Wann wird Inobhutnahme angeordnet?
Bei akuter Kindeswohlgefährdung (Misshandlung, Vernachlässigung, sexueller Missbrauch)
Wenn ein Kind oder Jugendlicher um Schutz bittet
Bei ausländischen unbegleiteten Minderjährigen
Bei schwerwiegenden Konflikten in der Familie
In sonstigen Notlagen, die sofortige Unterstützung erfordern
Der Ablauf
Erstaufnahme
Das Jugendamt oder die Polizei bringt das Kind/den Jugendlichen in eine geeignete Einrichtung. Die Inobhutnahme ist zunächst befristet.
Clearing-Phase
Die Situation des Kindes/Jugendlichen wird geklärt. Kontakt zu Eltern oder Sorgeberechtigten wird aufgenommen. Eine weitere Hilfeplanung wird eingeleitet.
Anschlussunterbringung
Je nach Ergebnis des Clearings: Rückkehr zur Familie, Unterbringung in einer Pflegefamilie, Heimunterbringung oder andere Hilfemaßnahmen.
Rechtsgrundlage: §42 SGB VIII
„Das Jugendamt ist berechtigt und verpflichtet, ein Kind oder einen Jugendlichen in seine Obhut zu nehmen, wenn 1. das Kind oder der Jugendliche um Obhut bittet oder 2. eine dringende Gefahr für das Wohl des Kindes oder des Jugendlichen die Inobhutnahme erfordert [...]“
Kontakt & Notfallnummern
Jugendamt
Zuständige Behörde vor Ort
Bereitschaftsdienst 24/7 verfügbar
Freie Plätze in Echtzeit einsehen
Alle teilnehmenden Einrichtungen auf einen Blick — bundesweit.